Novellierung des Kita-Gesetzes verursacht Personalnot - DRK-Kreisverband Weserbergland e.V. stellt Forderungen
Am 01.08.2021 ist die Novellierung des niedersächsischen Kita-Gesetzes (NKitaG) ohne Übergangszeit in Kraft getreten. Diese hat einen massiven Einfluss auf den Kita-Alltag, auch in den 17 DRK-Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont. In Zeiten eines bereits vorherrschenden Fachkräftemangels hat sich vor allem die personelle Lage durch die Novellierung noch einmal deutlich verschlechtert. Dies hat zur Folge, dass ein umfängliches und verlässliches Betreuungsangebot durch die Kita-Einrichtungen mit den aktuellen Ressourcen kaum mehr machbar ist. Hinzu kommen in der aktuellen Situation weitere personelle Einschränkungen durch die Erkältungs- und Grippewelle, durch Magen-Darm-Infekte sowie durch Corona.
„Wir sehen die Not unserer Mitarbeiter*innen und der Eltern, die durch das neue Kita-Gesetz noch vergrößert wurde“, so Angela Günther-Balzer, Leiterin der Abteilung Kindertagesstätten beim DRK-Kreisverband Weserbergland e.V. Mit der Novellierung des Kita-Gesetzes habe sich die Personalnot noch größer bemerkbar gemacht. Dies geschehe in einer Zeit, in der durch die Corona-Pandemie die Vereinbarung von Familie und Berufstätigkeit seit fast zwei Jahren für viele Eltern eine riesige Herausforderung darstelle. Eine Umsetzung des geänderten Gesetzes sei daher derzeit schlicht und ergreifend nicht machbar, das Land Niedersachsen müsse reagieren, so Günther-Balzer.
Und Lieselotte Sievert, pädagogische Fachberaterin für die DRK-Kitas, ergänzt: „Neben der zeitlichen Knappheit kommen bei unseren Mitarbeiter*innen die eigenen Ansprüche hinzu: Wir möchten die Kinder in unseren Kitas nicht nur „aufbewahren“, wir möchten sie begleiten und unterstützen, das ist unser Auftrag. Mit den derzeitigen Ressourcen und der Änderung des Gesetzes können wir dem nicht gerecht werden!“
Thomas Müller, Vorstandsvorsitzender des DRK-Kreisverbands Weserbergland e.V., setzt sich für eine umgehende Änderung des NKitaG ein: „Als Kita-Träger wollen wir für Familien ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot gewährleisten. Doch jetzt ist die Belastungsgrenze für Eltern, Mitarbeitende und Träger erreicht. Daher fordere ich die Aussetzung der gesetzlichen Vorgabe nach einer zweiten pädagogischen Fachkraft in Randzeiten und eine Rückkehr zur bisherigen Regelung, dass eine pädagogische Fachkraft bis zu 10 Kinder beaufsichtigen darf.“ Außerdem sollten von der Politik Maßnahmen ergriffen werden, um den Beruf der Erzieher*innen langfristig attraktiver zu machen. „Die Ausbildung muss in eine duale, praxisintegrierte Ausbildung umgewandelt und eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden“, so Müller. Auch für Quereinsteiger müsse die Arbeit in einer Kindertagesstätte interessanter werden. Darüber hinaus müssen die Kindertagesstätten von Verwaltungsaufgaben befreit werden. „Unsere Kita-Leitungen müssen sich wieder stärker auf die pädagogischen Inhalte und die Bedarfe der Familien konzentrieren können. Daher sollte der Einsatz von Verwaltungskräften in den Kitas vom Land finanziert werden“, schließt Müller seine Forderungen.